Wer sich in der Welt der Pflege umsieht wird schnell erfahren, daß Pflegekräfte teilweise unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen zu leiden haben. Nicht nur, daß sie kaum Zeit für ihr Privatleben zur Verfügung haben - sie müssen auch mit unzureichender Personalausstattung ihren Dienst verrichten.
Der Politik fällt nichts Besseres ein, als die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu fördern. Das ist sicher gut und richtig. Löst aber nicht das eigentliche Problem. Wer die Arbeitsbedingungen nicht deutlich verbessert sorgt dafür, daß immer mehr Fachkräfte aus diesem wichtigen Berufszweig abwandern, schneller als neue ausgebildet werden können.
Ein Mittel, innerhalb kürzester Zeit die extreme Belastung der Pflegekräfte zu reduzieren, ist die 7 - Tage - Woche. Ich warne jedoch eindringlich davor, die hierdurch erreichte Entlastung der Pflegekräfte als Mittel zu benutzen, noch mehr Personal einzusparen. Wer so handelt, handelt unverantwortlich.
Im Anhang finden Sie meine Ausarbeitung über die 7 - Tage - Woche mit ihrem Ursprung, ihren Auswirkungen auf die Pflegekräfte, die Pflegebedürftigen und die Pflegeeinrichtung. Jedem, der will biete ich die Möglichkeit, sich von den Vorteilen dieser Arbeitszeitordnung persönlich zu überzeugen durch eine 1 - 2 tägige Hospitation in unserem Hause.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, in einer Inhouse-Schulung alle Mitarbeiter an einer entsprechenden Fortbildung teilhaben zu lassen.
Es ist erfreulich, dass sich bereits Nachahmer der 7-Tage-Woche gefunden haben, die auch in größeren Einrichtungen mit den gleichen Ergebnissen aufwarten können, die in unserem Hause nun seit fast 25 Jahren gemacht werden.
http://www.gesundheitsstadt-berlin.de/neues-arbeitszeitmodell-sorgt-fuer-mehr-zufriedenheit-in-der-pflege-4275/
Dem Arbeitszeitmodell der 7-Tage-Woche wird mittlerweile auch in der Schweiz Aufmerksamkeit gezollt, da die Personalsituation dort nicht wesentlich anders gestaltet ist als hierzulande. Dort wurde ein Gutachten zur Umsetzbarkeit nach dem schweizerischen Arbeitsrecht in Auftrag gegeben. Sowohl die beauftragende Einrichtung als auch das Begutachtungsinstitut (der Gutachter) erteilten die Erlaubnis, dieses an dieser Stelle zu veröffentlichen.
Wie eine Dienstplangestaltung in der Schweiz ausschließlich mit Teilzeitkräften aussehen kann, wird im anhängenden Dienstplanentwurf dargestellt. Bei der Betrachtung des Diensplanes wird deutlich, dass
1. noch nicht alle verfügbaren Mitarbeiter verplant wurden. Diese stehen als Reserve für Krankheit und Urlaub noch zur Verfügung
2. mit den bereits verplanten Mitarbeitern mehr Hände für die pflegerischen und betreuenden Aufgaben zur Verfügung stehen, als im bisherigen Arbeitszeitsystem.