Eine Sonderstellung nehmen Menschen ein, deren eingeschränkte Alltagskompetenz durch Bettlägerigkeit begleitet wird. In der Regel haben sie nicht die Möglichkeit, am
gesellschaftlichen Leben überhaupt teilzunehmen. Ein Rückzug in eine vorhandene Erkrankung, eingeschränkte Reizwahrnehmung und weitgehende Bewegungsarmut können zu zusätzlichen Belastungen und
verstärkter Isolation führen.
Bei mir im Hause bettlägerigen Betroffenen wurde von den Pflegenden so individuell vorgegangen, wie bei mobilen Betroffenen. Hierbei wird im Besonderen darauf Rücksicht
genommen, ob der Betroffene aus dem Bett mobilisiert werden kann oder ob die hierdurch entstehende Belastung vielleicht unangemessen hoch ist.
a) Ist eine Mobilisierung noch möglich, kann hierfür z. B. ein spezieller Liege - Pflege - Rollstuhl verwendet werden. Jede Gelegenheit zur Mobilisierung aus dem Bett ist
wahrzunehmen. Der Betroffene kann im Rahmen der persönlichen Lebensgestaltung in die Gruppenaktivitäten integriert werden (z. B. Gottesdienste, Filme anschauen, Singkreis, musizieren, Feiern,
usw.).
b) Wäre eine Mobilisierung zu belastend für den Betroffenen, wird entsprechend seinen Wünschen für Ruhe gesorgt oder für angemessene Reize (z. B. Musik aus dem Erlebensbereich
dieses Betroffenen). Hierzu ist, soweit nicht bereits entsprechende biographische Erhebungen vorliegen, auf Informationen aus dem Umfeld des Betroffenen zurückzugreifen.
c) Zusätzlich können Einzelbetreuungsangebote bei Akzeptanz angeboten werden (vorlesen, vor allem wieder singen, biographische Ansprache, Unterhaltung so weit möglich,
usw.)
d) Um einer Hospitalisierung vorzubeugen, lassen sich alle pflegerischen Maßnahmen mit sozialpflegerischen Maßnahmen koppeln (z. B. Kinästhetik, Validation, taktile Reize, usw.). Dies erfordert
wohl mehr Zeit, diese stünde aber durch eine erhöhte Personalausstattung zur Verfügung.
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