Betreutes Wohnen - wenn die Kasse stimmt
Hierbei handelt es sich um ein Mietverhältnis in einer behindertengerechten Wohnung. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem normalen Mitverhältnis mit dem Unterschied, dass Hilfen in geringfügigem Umfang mit dem Mietverhältnis verbunden werden.
Für diese Wohnform wurden in der Regel Neubauten geschaffen. Durch die Betreuungsleistungen liegen die Mitkosten in der Regel etwas höher als bei vergleichbaren Wohnungen. Achten Sie darauf, dass dort auch entsprechende Notrufinstallationen vorhanden sind, um schnelle Hilfe anfordern zu können. Geht Ihr Hilfebedarf über die Geringfügigkeit hinaus, bedenken Sie bitte die Ausführungen über externe Hilfen in der häuslichen Umgebung.
Benötigen Sie hauswirtschaftliche oder pflegerische Hilfen, ist ggf. ein ambulanter Pflegedienst einzuschalten, mit dem Sie den Umfang der benötigten Hilfen gemeinsam festlegen. Stimmen Sie die Kosten unbedingt mit Ihrem Geldbeutel ab. Sollten Ihre Einkünfte - Rente, Erspartes, Zinsen und Mieteinnahmen, o. a. - nicht ausreichen, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag beim Sozialamt auf Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Schließlich ist bei dieser Wohnform unter bestimmten Umständen ein Umzug ins Pflegeheim nicht ausgeschlossen. Treffen Sie also Vorsorge, wie es in einem solchen Falle weitergehen soll, damit Sie nicht von Fremden irgendwo hingebracht werden.
Hier bietet sich eine Generalvollmacht über den Tod hinaus an. Darin bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Anliegen für Sie wahrnimmt, wenn es Ihnen selbst nicht mehr möglich ist. Dies geschieht zweckmäßigerweise bei einem Notar. Bei einer Generalvollmacht entfällt ein vom Vormundschaftsgericht bestellter gesetzlicher Betreuer.