Das Konzept des Hauses Maranatha ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Die Pflege orientiert sich an § 28 SGB XI (alte Fassung). Das bedeutet eine "aktivierende
Pflege, durch die Fähigkeiten erhalten und verloren gegangene Fähigkeiten nach Möglichkeit zurückgewonnen werden" sollen.
Im Hause Maranatha ist vollstationäre Dauerpflege verknüpft mit Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (vom Krankenhaus nach Hause oder bis zur Reha) über
Palliativpflege bis hin zur Sterbebegleitung.
In enger Zusammenarbeit mit einer Palliativmedizinerin ist es uns möglich, auch Schmerzpatienten würdig zu versorgen. Unser Konzept ist die ganzheitliche Betreuung
unserer Bewohner. Hierbei wird nicht nur auf die körperliche und geistige, sondern auch auf die geistliche Ausgewogenheit geachtet.
Damit erfüllen wir bereits seit Gründung des Hauses Maranatha auch die hohen Anforderungen an Sterbebegleitung und Betreuung der Angehörigen in dieser schwierigen
Phase.
Damit auch Menschen, die keinen Platz in unserem Hause finden können, von unserer Arbeit profitieren, finden Sie die eine und andere Information, die Ihnen in der
pflegerischen Tätigkeit hilfreich sein kann.
Oft hört man, dass Pflegeeinrichtungen teuer seien. Damit Sie sich ein Bild machen können, was alles mit den Pflegeheimkosten verbunden ist, erhalten Sie Einblicke in
gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarungen, Kalkulationen und deren Grundlagen, Kostenstrukturen und externe Qualitätskontrollen.
Diese Internetpräsenz wendet sich daher sowohl an
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
mit Informationen über das Haus Maranatha, einem der kleinsten Pflegeheime im Rhein-Neckar-Kreis
wie auch an
Menschen in der pflegerischen Versorgung
mit Informationen rund um Dienstzeiten, work-life-balance zur Vermeidung von burn out und anderen Problemen aus der pflegerischen Tätigkeit nicht nur in Pflegeheimen,
sondern auch in der privaten Pflege zu Hause, weit über den Rhein-Neckar-Kreis hinaus.
Seit 1992 hat sich das Arbeitszeitmodell der 7 - Tage - Woche bewährt, mit dem Pflegekräfte in einem Vollzeitarbeitsverhältnis nur insgesamt 23 Arbeitswochen im Jahr
ihrem Beruf nachgehen müssen und 29 Wochen zur persönlichen Lebensgestaltung zur Verfügung haben.
Hierzu gehören auch angepasste Qualitätsstandards (abgeleitet von Expertenstandards) und andere interessante Informationen rund um den pflegerischen Alltag.