Die Wirklichkeit ist oft ganz anders
  Die Wirklichkeit      ist oft ganz anders

Wir denken nicht nur an uns

Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V.

Pflege Zuhause

 

Viele haben den Wunsch, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben. Das ist auch gut so. Solange keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, gibt es dabei auch kaum Probleme. Bei Pflegebedürftigkeit ist dieser Wunsch jedoch nicht immer die beste Lösung. Es gilt hierbei einiges zu bedenken, damit es kein Misserfolg wird.

 

Wird erwartet, dass Familienangehörige die Pflege übernehmen, sollte „die Chemie“ stimmen. War man sich in gesunden Tagen nicht “grün“, kann dies zu schweren Konflikten führen. Doch auch im anderen Falle kann sich durch die Einschränkungen des Alters eine unduldsame Verhaltensweise einschleichen, wodurch das zwischenmenschliche Verhältnis empfindlich gestört würde. Es sollte also im Familienkreis vor dem Ernstfall ausführlich darüber gesprochen werden, wie beide Seiten in solchen Situationen miteinander umgehen wollen. Eine Vereinbarung wäre hier hilfreich.

 

Viele Angehörige fühlen sich den Eltern oder Großeltern verpflichtet, sie auch bei Pflegebedürftigkeit zu Hause zu versorgen. Nicht selten werden sie dabei überfordert. Zum einen fehlt Ihnen das nötige Know-how, zum anderen fehlt ihnen die Zeit, weil sie nicht nur ihre eigene Familie haben, sondern auch noch berufstätig sein müssen. Auch hier gilt, rechtzeitig miteinander reden und entsprechende Vereinbarungen treffen. Auf keinen Fall sind Schuldgefühle ein guter Ratgeber.

 

Wer in den oben beschriebenen Situationen professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, schützt sich und seine Angehörigen vor unnötigen zwischenmenschlichen Katastrophen! Im Gegenteil. Er schafft die Voraussetzung für ein liebevolles Miteinander auf der familiären Ebene ohne die Belastungen der Pflegesituation.

 

Um auch bei Pflegebedürftigkeit im Alter ein erfülltes Leben führen zu können, sollten der Betroffene und seine Angehörigen einige wichtige Informationen haben:

 

seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung, die bei Pflegebedürftigkeit in der häuslichen Umgebung einige Hilfen bereit stellt. Hierzu zählen

  • pauschale Geldleistungen der Pflegeversicherung entsprechend der durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Pflegestufe, wenn Sie die Pflege selbst organisieren. Hierzu ist ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse erforderlich. Beachten Sie bitte, dass Sie einen Antrag bereits dann stellen, wenn Sie denken, dass der tägliche Pflegeaufwand mehr als 45 Minuten ausmacht.
  • Stellt der medizinische Dienst fest, dass Sie die Voraussetzungen für die Einstufung in eine Pflegestufe erfüllen, wird bereits ab dem Datum der Antragstellung die Leistung gewährt. Warten Sie darum nicht zu lange.

·         Sie können zu Hause die Leistungen eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Diesen können Sie sich frei auswählen. Achten Sie bitte darauf, dass er eine Zulassung bei den Pflegekassen hat. Lassen Sie sich Angebote verschiedener Pflegedienste in Ihrer Umgebung machen und vergleichen Sie die Leistungen sorgfältig. Nicht immer ist das auf den ersten Blick günstig erscheinende Angebot das bessere für Sie. Welche Pflegedienste eine Zulassung haben, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

·         Beachten Sie: Nicht alle Leistungen werden durch die Pflegeversicherung bezahlt. Unsere Sozialordnung geht davon aus, dass jeder auch seinen eigenen Beitrag für sein Wohlergehen beisteuern muss.

·         Benötigen Sie nur geringe Hilfen durch einen professionellen Pflegedienst, besteht die Möglichkeit, pauschale Geldleistungen mit professioneller Hilfe zu kombinieren. Welche Lösung für Sie die beste ist, teilt Ihnen Ihr gewählter Pflegedienst und/oder Ihre Pflegekasse mit. Bitte informieren Sie sich vor einem Vertragsabschluß.

·         Haben Sie bedacht, dass die Pflege zu Hause je nach Pflegebedürftigkeit für die Angehörigen bedeuten kann, rund um die Uhr im Einsatz zu sein? Berücksichtigen Sie hierbei auch die zwischenmenschlichen Beziehungen? Nicht jeder ist - bei aller Liebe - in der Lage, diese Belastungen zu ertragen. Es ist keineswegs immer Lieblosigkeit, wenn die Entscheidung für eine stationäre Pflege getroffen wird. Entscheiden Sie sich aber bewusst für die Pflege zu Hause, gibt es Hilfen durch die Pflegeversicherung auch für die pflegenden Angehörigen.

  • Damit die pflegenden Angehörigen die Möglichkeit haben, wieder einmal zu sich selbst zu finden, gibt es die Möglichkeit, eine stationäre Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage im Jahr in Anspruch zu nehmen. Dafür übernimmt die Pflegekasse (Stand 01.2012) maximal € 1.550,00 je nach Pflegestufe jährlich für den anrechenbaren pflegebedingten Aufwand. Beachten Sie bitte: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten werden nicht von der Pflegekasse vergütet. (Pflegeversicherungsgesetz SGB XI § 42)
  • Zusätzlich hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzung im Rahmen der Verhinderungspflege maximal 28 Tage im Jahr in Anspruch zu nehmen. Auch hierfür zahlen die Pflegekassen bis zu maximal € 1.550,00 je nach Pflegestufe jährlich für den pflegebedingten Aufwand (SGB XI § 39)(Stand 01.2012).
  • Pflegende Angehörige haben nach SGB XI § 45 weiterhin Anspruch auf eine Schulung in pflegerischen Maßnahmen. Wo Sie diese Schulungen absolvieren können, teilt Ihnen Ihre Pflegekasse mit.
  • Erkundigen Sie sich unbedingt nach den Bedingungen der sozialen Sicherung pflegender Angehöriger bei Ihrer Pflegekasse. Hierbei geht es um Unfall- und Rentenversicherung (SGB XI § 44).
  • Wollen Sie das häusliche Umfeld pflegegerecht umgestalten ist es erforderlich, zuerst bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Beihilfe zu stellen. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich diese Möglichkeit geschaffen, damit der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit auch sichergestellt werden kann. Ihre Pflegekasse informiert Sie umfassend über die für Ihre Situation erforderlichen Möglichkeiten und Maßnahmen (SGB XI § 40).
  • Sind Sie durch Berufstätigkeit nicht in der Lage, die Pflege Ihres Angehörigen während des Tages oder in der Nacht sicher zu stellen, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse Leistungen in einem bestimmten Rahmen für stationäre Tages- oder Nachtpflege. Näheres sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.                                                                       
  • ausführliche Informationen und Hilfen finden Sie auch auf facebook unter https://l.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.pflegende-angehoerige-ev.de%2F%3Ffbclid%3DIwAR3VSqmtUvuJsaBxwOeCXBahw_dxnSxiOpExrXdWD28PRhrgLoZHo7VSbLA&h=AT1bhPSwsb2jUyu0ix0Iwm8ptSUV3PkD7Yer-VCG8Qs7ghac_Xo0kC7ys_VVTN2L8_-qZd-ijyL2a_wid_Y5QltYAbFa7rumatMTQoOrjTZJa5atqCIfgiGxLBGVbQsu10bUug 
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