Die Wirklichkeit ist oft ganz anders
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Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V.

Wieviel Pflegepersonal wird von den öffentlichen Kostenträgern genehmigt?

 

Die Pflegesatzkommission geht in ihrer Kalkulation von einer pflegerisch verfügbaren Arbeitszeit von 1545 Stunden im Jahr für eine Vollzeitkraft aus. Diese Grundlage deckt sich mit meiner eigenen Berechnungsgrundlage, die ich hier angefügt habe.

aktuelle Personalschlüssel ab 2017 für alle Bundesländer nach dem PSG II - auch in 2023 gültig
Das SGB XI ist ein Bundesgesetz und bestimmt für alle Pflegebedürftigen in ganz Deutschland die Pflegeleistungen. Zur Erbringung dieser Leistungen bestimmen die einzelnen Bundesländer in Personalschlüsseln, wieviel Pflegekräfte hierfür höchstens zur Verfügung stehen. In dieser Tabelle sehen Sie, wieviel Pflegekräfte in Ihrem Bundesland genehmigt werden.
Personalschlüssel bundesweit.16 Bundeslä[...]
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Wieviel Pflegezeit wird von den Kostenträgern anerkannt?
Nachdem die neuen Personalschlüssel vorliegen offenbart sich, dass sich die Politik auf dem Rücken der Pflegekräfte auf die Schultern klopft. Wer menschenwürdige Pflege will, kann nicht ernsthaft meinen, dies mit weniger Pflegekräften zu erreichen. Diese Personalschlüssel gelten auch heute (2019) noch!
Baden-Württemberg schafft Fakten.pdf
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Berechnung der Nettoarbeitszeit und der genehmigten Planstellen
Die Nettoarbeitszeit ist die zur konkreten Pflege verfügbare Arbeitszeit. Hier finden Sie die von den Kostenträgern finanzierte Personalausstattung für das Haus Maranatha auf der Grundlage der genehmigten Pflegezeiten. Die genehmigten Planstellen wurden für das Jahr 2019 an die aktualisierte Bewohnerstruktur angepasst.
Personalberechnung 10.2019 Pflegegrade.p[...]
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In der Personalberechnungstabelle sind die derzeit genehmigungsfähigen Personalanhaltswerte braun hinterlegt und die entsprechend einer aktivierenden Pflege nach SGB XI, § 28, Abs. 4 (alte Fassung) gesetzlich vorgeschriebenen Personalanhaltswerte hellgrün hinterlegt. 

 

Bei einem Vergleich der erforderlichen Personalanhaltswerte unter "Erforderliches Personal" mit den Anhaltswerten entsprechend SGB XI, § 28 erkennen Sie, dass wir uns im Hause durch die Erhöhung der Personalausstattung auf eigene Kosten der erforderlichen Personalausstattung annähern, diese jedoch zu keinem Zeitpunkt erfüllen konnten.

 

Gleichzeitig erkennen Sie, dass die finanzierte Personalausstattung durch die Pflegekassen und Sozialhilfe bei Weitem den Bedarf nicht deckt. Die bekannten Folgen sind die immer wieder in den Medien auffallenden Pflegeskandale. Diese werden künftig aller Wahrscheinlichkeit nach zunehmen. Ich mache mich daher weiterhin stark für eine ausreichende Personalausstattung.

 

Nur, wenn die Würde des Pflegepersonals geachtet wird, kann dieses diese Würde auch an die Pflegebedürftigen weitergeben. Die jetzige Entscheidung verhindert dies.

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