Die Pflegesatzkommission geht in ihrer Kalkulation von einer pflegerisch verfügbaren Arbeitszeit von 1545 Stunden im Jahr für eine Vollzeitkraft aus. Diese Grundlage deckt sich mit meiner eigenen Berechnungsgrundlage, die ich hier angefügt habe.
In der Personalberechnungstabelle sind die derzeit genehmigungsfähigen Personalanhaltswerte braun hinterlegt und die entsprechend einer aktivierenden Pflege nach SGB XI, § 28, Abs. 4 (alte Fassung) gesetzlich vorgeschriebenen Personalanhaltswerte hellgrün hinterlegt.
Bei einem Vergleich der erforderlichen Personalanhaltswerte unter "Erforderliches Personal" mit den Anhaltswerten entsprechend SGB XI, § 28 erkennen Sie, dass wir uns im Hause durch die Erhöhung der Personalausstattung auf eigene Kosten der erforderlichen Personalausstattung annähern, diese jedoch zu keinem Zeitpunkt erfüllen konnten.
Gleichzeitig erkennen Sie, dass die finanzierte Personalausstattung durch die Pflegekassen und Sozialhilfe bei Weitem den Bedarf nicht deckt. Die bekannten Folgen sind die immer wieder in den Medien auffallenden Pflegeskandale. Diese werden künftig aller Wahrscheinlichkeit nach zunehmen. Ich mache mich daher weiterhin stark für eine ausreichende Personalausstattung.
Nur, wenn die Würde des Pflegepersonals geachtet wird, kann dieses diese Würde auch an die Pflegebedürftigen weitergeben. Die jetzige Entscheidung verhindert dies.