Immer wieder gibt es Verunsicherungen durch spektakuläre Meldungen. So ist es auch bei der Rentenberichterstattung.
Hilfreich kann sein, hier sachlich zu bleiben. Wenn wir wissen, dass im Arbeitsleben zumindest ein Teil der Rentenversicherungsbeiträge steuerfrei bleiben, dürfte es nicht schwer fallen anzuerkennen, dass diese steuerfreien Beiträge im Nachhinein versteuert werden, soweit durch die Höhe der Renten überhaupt Steuern anfallen.
Mit dem folgenden Link haben Sie die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick in dieser Frage zu verschaffen. Selbstverständlich können Sie hieraus keinen Rechtsanspruch generieren, aber als Grundlage für mehr Sicherheit in dieser Frage ist er durchaus geeignet. Wollen Sie rechtssichere Informationen erwerben, wenden Sie sich an die hierfür zuständigen Stellen.
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html