Die Wirklichkeit ist oft ganz anders
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Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V.

Sexuelle Belästigung

Pflege ist noch immer ein überwiegend von Frauen ausgeübter Beruf. In früheren Jahren stand Sexualität weniger im Mittelpunkt als heute. Dieses Tabuthema rückt mehr und mehr ins öffentliche Rampenlicht.

 

Es gab und gibt in der Pflege immer wieder sexuelle Übergriffe, sowohl unter den Arbeitskollegen, als auch von Pflegebedürftigen. Offensichtlich bedurfte es eines Aufschreis einer Reporterin, um eine breite Diskussion herbei zu führen.

 

Niemand hat das Recht, eine andere Person - meist handelt es sich um eine Frau - sexuell zu belästigen. Das gilt für Vorgesetzte, Kollegen, aber auch und vor allem Pflegebedürftige. Diese betrachten nicht selten eine Pflegerin als "Freiwild".

 

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, eindeutige Regeln aufzustellen, aus denen hervor geht, daß sexuelle Übergriffe jeglicher Art nicht ohne Folgen bleiben. Das bezieht sich sowohl auf handgreifliche als auch auf verbale Übergriffe!

 

Die Pflegekraft selbst ist gefordert, "einladendes" Auftreten zu vermeiden. Hierzu zählt nicht nur eine angemessene Kleidung, sondern auch der sprachliche Umgang und/oder die Duldung sexistischer Äußerungen. Ein entschiedenes STOPP ist hier gefragt. "Ich möchte nicht, daß Sie in meinem Beisein jene Äußerungen machen oder daß sie mich so anfassen!" sollten klare Ansagen sein.

 

Sowohl bei Übergriffen von Kollegen wie auch von Pflegebedürftigen ist es erforderlich, auch kleine Übergriffe - sogenannte Bagatellen - abzuwehren.

 

Reichen diese Maßnahmen nicht aus, sollte jede Pflegekraft den Mut haben, sich an einen Vorgesetzten zu wenden, den Vorgang genauestens zu beschreiben und auf Abhilfe zu drängen. Zur Rückverfolgbarkeit ist die Schriftform anzuraten. Im Wiederholungsfalle können sich arbeitsrechtliche (bei Kollegen) oder heimrechtliche (bei Bewohnern) Konsequenzen ergeben, die den Betreffenden zur Kenntnis gebracht werden müssen.

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