Wann stellen dem Grunde nach als FeM geltende Maßnahme keine FeM dar?
Wenn es sich um einen völlig bewegungsunfähigen Bewohner handelt (Maßnahme: z. B. Bettgitter, Therapiestuhl)
Wann sind dem Grunde nach freiheitseinschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen ohne richterliche Genehmigung erlaubt?
1 – wenn ein Bewohner diese Maßnahme selbst fordert und hierzu eine entsprechende schriftliche Verfügung desselben vorliegt
(z. B. Bettgitter, Sicherheitsgurt im Rollstuhl)
2 – wenn Pflege außerhalb einer Betreuungseinrichtung stattfindet (hier also nicht relevant)
3 – wenn es sich um einen völlig bewegungsunfähigen Bewohner handelt (z. B. Bettgitter, Therapiestuhl)
Wann sind dem Grunde nach freiheitseinschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt?
1 – wenn ein Bewohner nicht einwilligungsfähig ist
2 – wenn eine krankheits- oder behinderungsbedingte Gefahr einer Selbsttötung oder erheblichen Gesundheitsschädigung vorliegt
3 - wenn eine Untersuchung, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, deren Sinn und Zweck der Bewohner infolge Krankheit oder Behinderung nicht einzusehen vermag
Voraussetzungen zum Stellen eines Antrages zur richterlichen Genehmigung von FeM
1 – nicht einwilligungsfähiger Bewohner
2 – gesetzlich bestellter Betreuer oder bevollmächtigte Person (notariell beurkundete Generalvollmacht)
3 – ärztliches Zeugnis über Gesundheitszustand des Bewohners mit Diagnose
4 – Anlass zur beabsichtigten Maßnahme
5 – Angaben zur Unwirksamkeit versuchter Alternativen
6 – fehlende Möglichkeiten für Alternativen
7 – Art der beabsichtigten Maßnahme
8 – voraussichtliche Dauer der Notwendigkeit der Maßnahme
9 – ein Richter muss vor einer Entscheidung den Betroffenen persönlich anhören
Vor einer FeM auszulotende Alternativen
1 – Versuch einer verbalen Einflussnahme zur Vermeidung von FeM
2 – Information von und Beratung mit betreuenden Personen
3 – Bei Sturzgefahr aus dem Bett/Stuhl/Rollstuhl:
Bett auf die tiefste Position fahren (Niederflurbett)
Matratze vor dem Bett auf dem Fußboden
Förderung der Mobilität (Bewegungs-, Gleichgewichtstraining [Zusammenarbeit mit KG])
Hüftprotektoren
Einbinden in Gruppenaktivitäten (geführte Spaziergänge, abwechslungsreiche Freizeitgestaltung, sinngebende Aktivitäten (musizieren, singen, usw.)
Vermeidung von Gefahrenquellen beim Gehen (Stolperfallen?)
Reduzierung von Ängsten, Unruhe
Sicherheit durch ausreichende Beleuchtung
Richtige Medikation (Zusammenarbeit mit dem Arzt)