Das Haus MARANATHA versteht sich als Zuhause für erwachsene Menschen, welche auf Grund ihres Alters und/oder ihrer körperlichen und/oder geistigen Gebrechen der Pflege bedürfen und nicht mehr in ihren Familien oder alleine leben können oder wollen. Hierbei legen der Träger und die Mitarbeiter des Hauses MARANATHA Wert darauf, dass die Würde jedes Bewohners geachtet wird.
Dass die soziale Pflegeversicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit lediglich pauschalierte finanzielle Unterstützung anbieten kann, ist auf dem Hintergrund der Gesamtverantwortung der öffentlichen Hand verständlich.
Problematisch wird es jedoch dann, wenn mit dem Argument der Kostendämpfung dem einzelnen Pflegebedürftigen durch die Begrenzung der als notwendig bezeichneten Leistungen auf die rein funktionellen Lebensbereiche ein wesentlicher Teil des Menschseins vorenthalten wird.
In unserem Hause soll nicht der Satz gelten, den einst der Kranke am Teich Bethesda zu Jesus sagte: „Ich habe doch keinen Menschen“. Der Träger und die Mitarbeiter fühlen sich darum in der Pflicht, dem Bewohner die Zeit und Zuwendung zu geben, die er braucht. Der Träger und die Mitarbeiter des Hauses MARANATHA vertreten nachdrücklich die Auffassung, dass sich wohl die Zeit für Erwerbsarbeit verkürzen lässt, die Zeit, die ein Mensch als Zuwendung benötigt, jedoch nicht. Daß hierbei von den Mitarbeitern auch Leistungen erbracht werden, die über die angebotene Finanzierung der Kostenträger hinaus gehen, ist der ganzheitlichen Pflege, der wir uns verschrieben haben, geschuldet.
Darum sorgt der Träger des Hauses MARANATHA dafür, dass die im Pflegeversicherungsgesetz geforderte Pflege sicher gestellt wird.
"(4) Die Pflege soll auch die Aktivierung des Pflegebedürftigen zum Ziel haben, um vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und, soweit dies möglich ist, verlorene Fähigkeiten zurückzugewinnen. Um der Gefahr einer Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken, sollen bei der Leistungserbringung auch die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen nach Kommunikation berücksichtigt werden." (SGB XI, § 28, Abs. 4)
Durch entsprechende Maßnahmen,
wird hierzu die Grundlage geschaffen.