Neben den mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger vereinbarten Leistungen können Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurden diese zusätzlichen Angebote dem Sozialministerium von Baden-Württemberg, den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger zur Kenntnis gegeben.
Die angebotenen Zusatzleistungen sind im Wohn- und Betreuungsvertrag gesondert ausgewiesen. Bei Abschluß des Vertrages sind die entsprechenden Leistungen zu wählen. Die ausgewählten Zusatzleistungen können jederzeit wieder abgewählt oder andere hinzugefügt werden. Dies erfolgt stets schriftlich.
Wünscht ein Bewohner unseres Hauses, der Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nimmt, diese Sonderleistungen in Anspruch zu nehmen, ist dies möglich im Rahmen seines Barbetrages, der vom Sozialhilfeträger zur Verfügung gestellt wird und wenn und insoweit sich der Kunde, eine dritte Person oder ein öffentlicher Kostenträger ausdrücklich zur Kostenübernahme bereit erklärt.