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Umgang mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Es ist sicher kein Geheimnis, daß gerade Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mehr Zeit für die Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen und der Betreuungsaufwand besonders hoch ist. Dies ist auch den zuständigen Pflegekassen bekannt. Derzeit finanziert die Pflegekasse eine tägliche Betreuung von 12 Minuten für jeden Pflegebedürftigen in der aktiven Lebensgestaltung. Siehe hierzu die Vereinbarung nach § 43 b SGB XI.

 

Alle die Vereinbarung übersteigenden Leistungen werden somit

völlig gratis erbracht.

 

Aktivierung statt Ruhigstellung

 
Um der besonderen Situation von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht werden zu können, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich.
 
Rahmenbedingungen
 
Grundvoraussetzung für den Betroffenen ist ein harmonisches, ausgeglichenes Umfeld. Im Hause Maranatha wurde hierzu eine heimelige Atmosphäre geschaffen durch die Verwendung von Naturhölzern und weichen Farben. Eine weitere bauliche Grundlage stellt die unterschiedliche, einmalige Dekorgestaltung
jedes Bewohnerzimmers  dar. Dies unterstreicht neben den ganz persönlichen Accessoires die persönliche Note und schafft Geborgenheit.
 
Das nach dem Personalschlüssel von Baden-Württemberg genehmigte Personal ist nicht ausreichend, die besonderen Bedürfnisse dieses Personenkreises angemessen zu berücksichtigen. Das Haus MARANATHA hat aus diesem Grunde durch eine veränderte Arbeitszeitordnung und zusätzliches Personal die Voraussetzungen geschaffen, auch tatsächlich den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden. Die auf die Bedürfnisse unserer Bewohner angepasste, jeweils aktuelle Personalbesetzung des Hauses MARANATHA  entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf dieser Seite.



Maßnahmen

 
Dem Betroffenen wird die Ausführung jener Tätigkeiten überlassen, die er noch selbständig verrichten kann. Er wird hierin vom Pflegepersonal begleitet. Ist ersichtlich, dass er weitere Fähigkeiten zurück gewinnen kann, wird er darin angeleitet und unterstützt. Dies bezieht sich auf die Pflege und Wahrnehmung der eigenen Person (Körperpflege) wie auch auf die Gestaltung seiner Umgebung (z. B. Richten des Bettes, Einräumen seiner gereinigten Kleidung in seinen Schrank, Anfertigung von Bildern und Kollagen,  usw.). Dabei werden die Betroffenen auch einbezogen in die Gestaltung der Gemeinschaftsräume, ob es sich um die Dekoration zu Weihnachten, an Karneval oder anderen Gelegenheiten handelt.
 
In den Gemeinschaftsräumen hat sich eine feste Sitzordnung herausgebildet, mit der die Kontinuität im öffentlichen Bereich gesichert ist. Besonders positiv werden individuelle Tischsets wahrgenommen, auf denen sich die Betroffenen bei eigenen Aktivitäten  persönlich wieder finden. Bei Gemeinschaftsveranstaltungen wird der Bewohner eingeladen, sich  zu beteiligen (z. B. Spaziergänge, Feste, Aktivitäten im Ort, Sport und Spiel, usw.).
 
Nach Bedarf werden verschiedene wegweisende Elemente in den Fluren angebracht, die dem dementen Pflegebedürftigen Hilfe bei der Orientierung sind.
Strukturierter Tagesablauf
 
Nicht nur die Einnahme der Speisen findet zu festen Zeiten statt,
sondern auch die Verteilung der Kioskartikel, der Nachmittagskaffee, die Gottesdienste, Gymnastik- und Vorlesestunden oder  Musiknachmittage. Dieser strukturierte Tagesablauf trägt zu einer besseren Orientierung bei und schafft eine Atmosphäre der Geborgenheit. Eine Betreuungskraft (gem. § 43 b, SGB XI) widmet sich auch aktuellen Anpassungen und Aktivitäten.





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Der Einfluss der Muse

Großer Wert wird auf Singen und Musizieren gelegt. Diese Mittel
sind besonders geeignet, auch Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz zu erreichen und ihr Leben hell zu gestalten.
Hierbei wird darauf geachtet, dass aggressive Musik möglichst
vermieden wird, da sie das Befinden negativ beeinflusst.
 





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