Die Wirklichkeit ist oft ganz anders
  Die Wirklichkeit      ist oft ganz anders
Zufriedenheit der AngehörigenErfahren Sie mehr

Aktuelles

Wir denken nicht nur an uns

Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V.

Pflegeplätze

aktuell sind alle Plätze belegt

Stellenausschreibung

Wir stellen ein:

1 Pflegefachkraft

Alle Informationen

Aktuelles

ab 10.2022 neue Heimentgelte

Gesetzesänderung

ab 09.2022 Tariflohn für Pflegefachkräfte, deutliche Erhöhung der Heimentgelte!

"Gesunde Belegschaft"

unter "Qualitätsberichte"

Sie haben Fragen?

Wir helfen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Tel: +49 6272 912061

E-Mail: info@altenpflege-heute.com

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Leistungen der sozialen Betreuung nach § 43 SGB XI

Das Haus MARANATHA erbringt die notwendigen Leistungen der sozialen Betreuung in einer Form, welche an der Erhaltung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen orientiert ist, seine soziale Integration anstrebt und die jeweiligen Aktivierungspotentiale ausschöpft.

 

Hierzu zählen nach § 75 SGB XI insbesondere

 

- die Beratung des Pflegebedürftigen bei offenen Fragen

- Erhebung der Sozialanamnese zur Vorbereitung des Einzugs

- Beratung in persönlichen Angelegenheiten bei Kontakten zu Behörden, Ämtern und anderen Institutionen

- Unterstützung des Bewohners bei der Koordination der Kontakte zu Angehörigen und gesetzlichen Betreuern

- im Bedarfsfall bei der Inanspruchnahme ärztlicher, therapeutischer oder rehabilitativer Maßnahmen auch außerhalb des Hauses (z.B. durch die Planung eines Arztbesuches)

 

Hierbei gilt, wie bereits bei der Behandlungspflege, daß

 

weder Arbeitszeit für das Pflegepersonal noch die hierzu erforderlichen Mittel bereit gestellt

 

werden. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand soll nach dem Willen der Pflegekassen mit den genehmigten Personalkosten für die Grundversorgung (s. oben) abgegolten sein.

 

Verschärft wird diese Situation noch dadurch, daß seit Januar 2011 mit Richterspruch vom Verwaltungsgericht Stuttgart weitere Leistungen, hier: Die Begleitung des Pflegebedürftigen zu Arztbesuchen durch das Pflegepersonal sowie die Übernahme von evtl. Fahrtkosten als Regelleistungen deklariert werden (VG Stgt mit Urteil vom 13.01.2011 - 4 K 3702/10). Die Finanzierung der hieraus entstehenden Kosten ist bis zum heutigen Tage nicht im Heimentgelt vorgesehen.

 

Diese Leistungen werden somit soweit überhaupt möglich, völlig gratis vom Hause Maranatha erbracht.

 

 

zurück zu "Leistungsinhalte"

Druckversion | Sitemap Diese Seite weiterempfehlen
Impressum Haus Maranatha Johannes Paetzold Bauernpfad 1 69434 Heddesbach Kontakt: Telefon: +49 6272 912061, E-Mail: info@altenpflege-heute.com Umsatzsteuer-ID: Gem. § 4, Abs. 16 c,h,k UStGes.unterliegt die Einrichtung nicht der Umsatzsteuer Institutionskennzeichen: 510823367 Aufsichtsbehörde: Rhein-Neckar-Kreis. Gesundheitsamt. Heimaufsichtsbehörde 69115 Heidelberg, Kurfürstenanlage 38 - 40 Telefon: +49 6221 522 0 © Haus Maranatha 14.01.2013

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.