Ohne Regeln geht es nicht. Diese werden durch Verträge zu einer Arbeitsgrundlage sowohl im Zusammenspiel zwischen dem Leistungsanbieter, den Behörden und dem Leistungsempfänger. Damit Sie sich selbst davon überzeugen können, daß im Hause MARANATHA alles mit rechten Dingen zugeht, finden Sie auf dieser Seite alle entsprechenden vertraglichen Grundlagen für unsere Arbeit.
Der Wohn- und Betreuungsvertrag
- unsere Arbeitsgrundlage mit Ihnen -
Der Gesetzgeber schreibt vor, daß dem Kunden vor Abschluß eines Wohn- und Betreuungsvertrages vorvertragliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Unterschieden wird dabei in allgemeine vorvertragliche Informationen (§ 3 Abs. 2 WBVG) und konkrete vorvertragliche Informationen (§ 3 Abs. 3 WBVG).
Auf Grund der Änderungen im Datenschutzgesetz (DSGVO) erfolgten redaktionelle Anpassungen (aktuell ab 03.2018), mit denen den erhöhten Anforderungen des Datenschutzes Rechnung getragen wird.
Um Sie nicht mit einer unüberschaubaren Flut von Informationen zu überschütten, steht Ihnen der Wohn- und Betreuungsvertrag in seiner vollständigen Fassung auf dieser Seite zum unentgeltlichen Download auf Ihren Rechner zur Verfügung. Sollten Sie noch Klärungsbedarf haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wer selbst nicht über einen PC verfügt, erhält den Wohn- und Betreuungsvertrag selbstverständlich auf Anforderung mit der Post.
Der Versorgungsvertrag
Mit der Erweiterung der Einrichtung auf 17 Pflegeplätze wurde am 03.01.2003 ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und dem Träger der Sozialhilfe geschlossen. Der Versorgungsvertrag stellt im Zusammenspiel mit weiteren Verträgen die Arbeitsgrundlage dar für das Miteinander von Kosten- und Leistungsträgern.
Leistungs- und Qualitätsvereinbarung
gem. § 80 a, SGB XI mit den unterzeichnenden Pflegekassen und dem Träger der Sozialhilfe vom 30.01.2003
Vergütungsvereinbarung für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
(Kurzzeitpflege eingestreut) nach § 85, SGB XI
Dies bedeutet, dass immer dann, wenn durch einen Sterbefall ein Pflegeplatz offen ist, dieser auch durch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege belegt werden kann. Wir unterscheiden bei den Vergütungsbestandteilen nicht nach Vollstationär oder Kurzzeitpflege.
Vereinbarung über Vergütungszuschläge
für pflegeversicherte Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf gem. § 43 b, SGB XI. Diese Vergütungszuschläge sind ausschließlich von den Pflegekassen zu tragen, müssen allerdings auf der Kostenrechnung offen gelegt werden. Als zusätzliche Betreuungsleistung werden hierfür jedem Pflegebedürftigen täglich 12 Minuten zuerkannt.
Vereinbarung für Ausbildungsumlage
gem. § 82 a, Abs. 2, SGB XI
Entgelt für Gebäudekosten
hier: Umstellung von DM auf €
Rahmenvertrag für stationäre Pflege Baden-Württemberg
Der Rahmenvertrag für stationäre Pflege ist eine Vereinbarung zwischen den Kostenträgern (Pflegekassen und Träger der Sozialhilfe) auf der einen Seite und den Dachorganisationen der Leistungserbringer auf der anderen Seite. Ein solcher Rahmenvertrag kann von seinem Wesen her immer nur ein Kompromiss sein, in dem es Gewinner und Verlierer gibt. Dies ist dadurch bedingt, daß immer nur der kleinste gemeinsame Nenner zur Vertragsgrundlage wird.
Kooperationsverträge
Um eine optimale, gleichbleibende medizinische Versorgung unserer Heimbewohner sicher zu stellen, hat sich das Haus Maranatha dafür entschieden, spezielle Kooperationsverträge abzuschließen. Mit diesen Kooperationsverträgen wird jedoch weder die freie Arztwahl noch die freie Apothekenwahl unserer Bewohner eingeschränkt.
Eine vertragliche Grundlage mit nur einer Apotheke hat sich in letzter Zeit als unbefriedigend erwiesen. Um die Versorgungsqualität zu erhöhen, wurde ein zweiter Kooperationsvertrag geschlossen. Damit erwarten wir eine zuverlässigere Versorgung mit den erforderlichen Medikamenten für unsere Pflegebedürftigen.
Für die Suche nach Pflegeplätzen bestehen von Seiten des Hauses Maranatha Kooperationsverträge mit dem Seniorenportal http://www.seniorplace.de/ aus Berlin sowie dem Seniorenportal https://www.pflege.de/ aus Hamburg. Selbstverständlich können Sie sich auch über "Kontakt" in diesem Menue direkt an uns wenden.