In der Pflegesatzverhandlung vom September 2017 wurde erstmals eine Personalausstattung genehmigt, die fast dem absoluten Mindestbedarf für eine 24-stündige Versorgung entspricht (7 von 7,9 Planstellen). Dies ist ein richtiger Schritt, den bisher bestehenden Personalschlüssel an den realen Bedarf anzupassen. Es bleibt jedoch eine mangelhafte Finanzierung der bestehenden Personalausstattung bestehen.
Im Jahre 2018 wurde für das Haus Maranatha zum ersten Mal durch den KVJS (Sozialhilfeträger Baden-Württemberg) von den Kostenträgern ein Personalabgleich gem. § 19 des Landesrahmenvertrags für vollstationäre Pflege i.V.m. § 84 Abs. 6 S. 3 SGB XI eingefordert. Offensichtlich ist der Personalmangel bereits so groß, dass die Verantwortlichen auf diese Weise beginnen, zu handeln. Hiermit wird der Eindruck erweckt, dass die Leistungserbringer für die unzureichende Personalausstattung verantwortlich wären. Dass dem nicht so ist, erkennt man erst, wenn man einen Vergleich anstellt zwischen dem bei Entstehung des SGB XI erforderlichen pflegerischen Aufwand, den ein Pflegebedürftiger nachweisen muss, um einen Pflegegrad zu erhalten und dem durch die Kostenträger genehmigten Pflegepersonal.
Aktueller Personalabgleich 2018
durch Kostenträger Sozialhilfe
Für den Erhebungszeitraum 01.10.2017 bis 31.03.2018 ergibt sich folgendes Ergebnis für das Haus Maranatha:
Gefordert und finanziert wurde für den Bereich Pflege insgesamt 7,67 Planstellen einschließlich Pflegedienstleitung (1 Planstelle) und Qualitätsmanagement (0,37 Planstelle). Pflegepersonal in der Pflege am Bett somit 6,3 Planstellen.
Zur Verfügung stehen real für den Bereich Pflege insgesamt 9,72 Planstellen einschließlich Pflegedienstleitung (1 Planstelle) und Qualitätsmanagement (0,8 Planstellen). Pflegepersonal in der Pflege am Bett somit 7,92 Planstellen.
Der Bereich Pflege ist somit mit fast 25 % mehr Personal ausgestattet,
als gesetzlich gefordert. Dieses MEHR wird allerdings nicht mit dem Pflegesatz finanziert, sondern aus eigenen Mitteln aufgebracht.
Für die Veröffentlichung der Originalauswertung wurde vom Kostenträger keine Erlaubnis erteilt!
Um eine menschenwürdige Pflege zu garantieren, die auch Pflegekräfte entsprechend berücksichtigt, wären eigentlich weitere 0,5 Planstellen erforderlich. Ob und wann dies von den Verantwortlichen berücksichtigt wird, ist allerdings offen.
In der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vom 30.01.2003 Baden-Württemberg, aktualisiert ab dem 01.01.2017, wurde der stationären Pflege für jeden Pflegebedürftigen für die Leistungsbereiche
Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
folgende Personalausstattung in den betreffenden Pflegegraden zugestanden:
Pflegegrad 1 = neu ab 01.01.2017! 0,2088 Planstellen oder 53 Minuten/Tag (bisher unterhalb der Leistungen der Pflegekasse)
Pflegegrad 2 = 0,2674 Planstellen oder 67,9 Minuten/Tag (bisher 80,15 Min.)
Pflegegrad 3 = 0,3663 Planstellen oder 93 Minuten/Tag (bisher 112,72 Min.)
Pflegegrad 4 = 0,4695 Planstellen oder 119,2 Minuten/Tag (bisher 152,8 Min.)
Pflegegrad 5 = 0,5181 Planstellen oder 131,6 Minuten/Tag (bisher 177,35 Min.)
Die sich hieraus ergebende Personalausstattung bei der zu berücksichtigenden Bewohnerstruktur entnehmen Sie der oben eingestellten aktuellen Tabelle.
Die von den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger genehmigten Pflegekräfte werden über die Kostengruppe "pflegebedingte Aufwendungen" finanziert.
Eine Finanzierung und damit Bereitstellung von Personal für die Leistungen
ist nach wie vor von den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger genauso wenig vorgesehen wie die Berücksichtigung von Dokumentationsaufgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die hierauf anfallenden Arbeitszeiten sind in den realen Pflegeminuten (s. oben) enthalten, stehen also nicht für die direkte Pflege zur Verfügung!
Für diese drei Leistungsgruppen sind entsprechend fortlaufenden Aufzeichnungen in Echtzeit ca. 30 % der verfügbaren Arbeitszeit erforderlich. Diese sind ohne Vergütung zu erbringen!