Rundfunkgebühren
Ab dem Jahre 2013 ändert sich der Rundfunkstaatsvertrag.
Eine generelle Gebührenbefreiung für soziale Einrichtungen ist hierbei nicht mehr vorgesehen.
Überprüfen Sie, ob die Einrichtung, in der sich ihr Angehöriger befindet, die Voraussetzungen dafür erfüllt, daß Ihr Angehöriger persönlich von der Rundfunkgebühr befreit ist. In diesem Falle ist eine Kündigung bei der GEZ für Ihren Angehörigen erforderlich mit dem Hinweis auf die Befreiung. Zweckmäßigerweise verweisen Sie auf die Vertragsverbindung der Einrichtung (die Nr. der Betriebsstätte). Bitte beachten Sie hierbei, daß nicht in allen sozialen Einrichtungen auch eine Befreiung der Bewohner möglich ist.
In einem Altenheim zum Beispiel wird das Zimmer des Bewohners als eigene Wohnung behandelt und der Bewohner ist gebührenpflichtig. Im Pflegeheim hingegen ist der Bewohner von der Gebühr befreit.
Da sich in der Praxis jedoch vieles unterschiedlich darstellt, sind Sie gehalten, sich direkt in der Einrichtung und bei der GEZ entsprechend zu informieren.
Diese Information basiert ausschließlich auf der für das Haus Maranatha zutreffenden Grundlage und ist nicht rechtsverbindlich.