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Barbetrag

Pflegebedürftige in der stationären Pflege erhalten ab dem 01.01.2020 einen höheren Barbetrag (auch Taschengeld genannt). Der Barbetrag steigt von derzeit € 114,48 auf € 116,64.

Bei Leistungen der Sozialhilfe zum Heimentgelt wird die Zuzahlungsverpflichtung des Pflegebedürftigen von der Sozialhilfe übernommen.

 

Umsetzung der gesetzlichen Regelung

 

Mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kommunen sowie mit der Bundesarbeits-gemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozial-hilfe wurde folgendes Verfahren verabredet:

 

Der Träger der Sozialhilfe informiert die zuständige Krankenkasse spätestens bis zum 1. November des Vorjahres über die Leistungsberechtigten, die der Darlehensregelung in der Vergangenheit nicht widersprochen haben.Die Krankenkasse prüft, ob für die Leistungs­berechtigten die ein­ oder zweiprozentige Belastungsgrenze Anwendung findet.

 

Die Krankenkasse übermittelt dem Sozialhilfeträger die Befreiungsbescheinigungen rechtzeitig vor dem 1. Januar und teilt die Höhe der Belastungsgrenze mit.

 

Der Sozialhilfeträger übersendet spätestens bis zum 1. Januar die Befreiungsbescheinigungen an die Leistungsberechtigten. Dies erfolgt in einem Schreiben zusammen mit Informationen über die Zahlungsmöglichkeiten (Selbstzahler bzw. Darlehen), die Aus­ und Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens und die Möglichkeit des Widerspruchs.

 

Sofern die Leistungsberechtigten nicht wider­sprechen, überweist der Sozialhilfeträger die jährlichen Zuzahlungsbeträge an die Krankenkassen. Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt durch Verrechnung mit den monatlich auszuzahlenden Barbeträgen über das gesamte Kalenderjahr.

 

Herausgeber:Bundesministerium für Arbeit und Soziales,Referat Information, Monitoring, Bürgerservice, Bibliothek53107 BonnStand: November 2019

 

Sollten Sie im Laufe des Jahres stationäre Pflege in Anspruch nehmen und noch keinen Befreiungsausweis von der Zuzahlung bei Medikamenten und Hilfsmitteln besitzen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Bedingungen für Sie ein Befreiungsausweis ausgestellt werden kann.

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