Wer einen Wechsel in seiner Lebenssituation vornehmen muß, hat vieles zu berücksichtigen. Oft weiß man gar nicht, was so alles benötigt wird und erfährt viel zu spät davon. So werden staatliche Leistungen, auf die jeder einen Rechtsanspruch hat, nicht in Anspruch genommen, weil sie ja beantragt werden müssen. Da gibt es Unzufriedenheit, weil die Handelnden nicht alles berücksichtigt haben, was man gern berücksichtigt wissen will. Das muß nicht sein.
Mit den Downloads stelle ich Ihnen hier alle Dokumente zur Verfügung, die benötigt werden und zu denen ich Zugang habe, um Ihnen den Weg in einen neuen Lebensabschnitt etwas zu erleichtern. Das eine und andere Dokument finden Sie selbstverständlich auch unter dem zugehörigen Abschnitt wieder. Sie finden hier
Damit Sie immer wissen, bei wem Sie welche Unterlagen oder Anträge hinterlassen haben, empfehle ich, grundsätzlich eine Kopie für Ihre Akten anzufertigen.
Verträge
Vereinbarungen
Dokumentationsunterlagen - Formulare
Zu Recht erwarten Sie, daß wir unsere Arbeit gut machen.
Hierzu benötigen wir jedoch eine Fülle von Informationen. Diese sind in Dokumentationsblättern zusammen gestellt. Wenn Sie bereits zu Hause in aller Ruhe die verschiedenen Auskünfte erfassen können, bleibt Ihnen bei der Aufnahme mehr Zeit, sich um Ihren Angehörigen zu kümmern. Je genauer Ihre Angaben sind, um so schneller sind wir in der Lage, gezielt auf Ihren Angehörigen einzugehen und ihm das Einleben leicht zu gestalten.
Antragsformulare bei Behörden
Leider nutzen viele Bürger die Leistungen des Staates oft nicht und sind unzufrieden mit ihrer Lebenssituation. Das muß nicht sein.
Achtung! Achtung! Achtung!
Zuerst zum Amt und den Hilfebedarf bekannt machen, denn
Leistungen des Staates erhalten Sie in der Regel nur auf Antrag.
Soweit möglich, stehen Ihnen hier verschiedene Antragsformulare als Muster zur Verfügung.
Der Kreis Bernkastel-Wittlich hat in vorbildlicher Weise für die verschiedensten Bereiche Informationen und Formulare im Internet zur Verfügung gestellt. Freundlicherweise wurde mir gestattet, diese auf meiner Seite zu verlinken. Für diese bürgerfreundliche Einstellung gebührt den Mitarbeitern des Kreises Bernkastel-Wittlich Dank!
Die an Ihrem Wohnort gültigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Kreis- oder Stadtverwaltung.
Feststellung des Pflegebedarfs zum Antrag auf einen Pflegegrad
Mit der nachfolgenden Arbeitshilfe sind Sie in der Lage, sich mit den vom MDK angewandten Kriterien einen Überblick über den pflegerischen Bedarf zu verschaffen und diesen recht genau selbst festzustellen. Sollten Sie sich nicht zurechtfinden, wenden Sie sich bitte an einen Pflegedienst Ihres Vertrauens oder eine Seniorenberatungsstelle. Diese sind sicher gern bereit, Ihnen weiter zu helfen.
Seit dem 01.01.2017 wird nach dem Pflegestärkungsgesetz (PSG II) nicht mehr in Pflegestufen gerechnet, sondern in Pflegegraden. Zu den bisher bekannten Pflegestufen 1 - 3+ ist ein weiterer, darunter angesiedelter Pflegegrad (PG 1) hinzu gekommen. Gleichzeitig muss eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" (allgemein bekannt als Demenz) nicht mehr gesondert festgestellt werden, da sie bereits in den Pflegegraden integriert ist.
Damit Sie sich bereits vor dem Antrag auf einen Pflegegrad einen vorläufigen Überblick verschaffen können, werden sog. Pflegegradrechner im Internet angeboten. Geben Sie im Internet "Pflegegradrechner" ein und Sie werden auf mehrere entsprechende Seiten geleitet. Exemplarisch verweise ich auf den Pflegegradrechner von pflege.de, den Sie hier nutzen können:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/
Eine Hilfe zur Erstellung einer Patientenverfügung finden Sie auch unter der Webadresse des Bundesministeriums der Justiz. Bitte geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein:
"www.bmj.de" und öffnen den Reiter "Publikationen". Dort suchen Sie nach "Patientenverfügung". Sie haben die Möglichkeit, diese als PDF-Datei herunter zu laden oder sich als Broschüre zusenden zu lassen.
Grundsicherung
Viele Rentenbezieher mit einer Kleinstrente wissen nicht, daß sie mit der sogenannten Grundsicherung ihre Lebenshaltung verbessern können, ohne die klassische Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie entspricht grob gesagt dem Regelsatz der Sozialhilfe und zusätzlich den angemessenen Mietkosten. Informieren Sie sich auf der Seite des Kreises Bernkastel-Wittlich, der in leichtverständlicher Form über die Grundsicherung berichtet.
Wohngeld
Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt mit ihren eigenen Mitteln (Rente, Miet- und Zinseinnahmen, usw.) zu bestreiten oder Ihren Aufenthalt im Pflegeheim vollständig zu finanzieren? Reichen die Mittel aus der Grundsicherung ebenfalls nicht aus? Dann haben Sie einen Anspruch auf weitere Unterstützung durch den Staat.
Es handelt sich hierbei nicht um ein Almosen, sondern um einen Rechtsanspruch!
Dann stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Eine nachgewiesene Leistungspflicht des Staates besteht ab Antragstellung!