Die Wirklichkeit ist oft ganz anders
  Die Wirklichkeit      ist oft ganz anders

Wir denken nicht nur an uns

Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V.

Meine Unternehmensphilosophie

Das Haus MARANATHA verstand sich als Zuhause für erwachsene Menschen, welche auf Grund ihres Alters und/oder ihrer körperlichen und/oder geistigen Gebrechen der Pflege bedürfen und nicht mehr in ihren Familien oder alleine leben können oder wollen. Hierbei legte ich mit meinen Mitarbeitern Wert darauf, dass die Würde jedes Bewohners geachtet wird.

 

Dass die soziale Pflegeversicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit lediglich pauschalierte, teilweise finanzielle Unterstützung anbieten kann, ist auf dem Hintergrund der Gesamtverantwortung der öffentlichen Hand verständlich.



Problematisch wird es jedoch dann, wenn mit dem Argument der Kostendämpfung dem einzelnen Pflegebedürftigen durch die Begrenzung der als notwendig bezeichneten Leistungen auf die rein funktionellen Lebensbereiche ein wesentlicher Teil des Menschseins vorenthalten wird.

 

In meinem Hause sollte nicht der Satz gelten, den einst der Kranke am Teich Bethesda zu Jesus sagte: „Ich habe doch keinen Menschen“. Wir fühlten uns darum  in der Pflicht, dem Bewohner die Zeit und Zuwendung zu geben, die er braucht. Wir vertraten nachdrücklich die Auffassung, dass sich wohl die Zeit für Erwerbsarbeit verkürzen lässt, die Zeit, die ein Mensch als Zuwendung benötigt, jedoch nicht. Daß hierbei von den Mitarbeitern auch Leistungen erbracht wurden, die über die angebotene Finanzierung der Kostenträger hinaus geht, war der ganzheitlichen Pflege, der wir uns verschrieben haben, geschuldet.

 

Darum sorgte ich dafür, dass die ursprünglich im Pflegeversicherungsgesetz geforderte Pflege sicher gestellt wird, auch wenn diese Forderung mittlerweile aus dem Gesetz entfernt wurde.

 

 "(4) Die Pflege soll auch die Aktivierung des Pflegebedürftigen zum Ziel haben, um vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und, soweit dies möglich ist, verlorene Fähigkeiten zurückzugewinnen. Um der Gefahr einer Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken, sollen bei der Leistungserbringung auch die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen nach Kommunikation berücksichtigt werden." (SGB XI, § 28, Abs. 4 alte Fassung)

 

Durch entsprechende Maßnahmen, 

 

  • eine veränderte Arbeitszeitorganisation
  • zusätzliche Personalausstattung
  • optimierte Arbeitsabläufe
  • Organisation einer aktiven Lebensgestaltung sowie
  • mittels einer aussagekräftigen Dokumentation

 

wurde hierzu die Grundlage geschaffen.



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