Die Wirklichkeit ist oft ganz anders
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Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V.

Öffentliche Kostenträger

Das Haus MARANATHA wurde vor der Einführung der sozialen Pflegeversicherung gegründet. Bis zum Jahre 1995 bestanden vertragliche Vereinbarungen über die Leistungen und Vergütung des Hauses MARANATHA ausschließlich mit dem Sozialhilfeträger von Baden-Württemberg.



Im Jahre 1995 kam mit der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) ein weiterer öffentlicher Kostenträger hinzu. Damit wurde die vertragliche Grundlage durch die Pflegekassen erweitert.
 
Auch wenn die Pflegekassen bundeseinheitlich nur mittels Festbeträgen an der Finanzierung des pflegebedingten Aufwandes beteiligt waren, entschieden sie im Verbund mit dem Sozialhilfeträger auch über die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung. 
 
Unverständlich erscheint mir bis heute, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige zu keiner Zeit in die Vertragsgestaltung - vor allem die Finanzierung - einbezogen wurden, z. B. durch Angehörigenvertreter.



Während nach der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung die Leistungen und Vergütungen für pflegebedingten Aufwand in den Pflegestufen 1 bis 3 sowie Unterkunft und Verpflegung in Abstimmung mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger vereinbart wurden, wurden die Vergütungen für investive Kosten und für den pflegebedingten Aufwand in der Pflegestufe 0 weiterhin ausschließlich mit dem Sozialhilfeträger vereinbart.



Mit der Erweiterung der Einrichtung auf  17 Pflegeplätze wurde am 03.01.2003 der bisherige Bestandsschutz als Arbeitsgrundlage durch einen Versorgungsvertrag abgelöst. Dieser ist gleichermaßen die Arbeitsgrundlage für den Träger der Sozialhilfe. Bestandteil des Versorgungsvertrages ist eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung.
 
Seit 2017 wurde die im SGB XI vorgegebene pauschale Einstufung in Pflegestufen mit angegebenen Minutenwerten in Pflegegrade umgewandelt. Das eigentliche Neue daran war, dass keine Minutenwerte (zeitlicher Aufwand) mehr genannt wurden, an denen Pflegebedürftige ihre Zuordnung fest machen konnten, sondern für den Pflegebedürftigen undurchsichtigen Bewertungskriterien gewichen sind. 
 
In diesem Zusammenhang wurde ohne Aufsehen zu erregen ein massiver Personalabbau vorgenommen. Die heutige unbefriedigende Versorgung Pflegebedürftiger war politisch so gewollt, um Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige finanziell nicht höher zu belasten und die nicht mehr zu gewährleistende Sicherstellung einer menschenwürdigen Pflege zu verschleiern.



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