Ob es, wie hier zu sehen, eine Ausflugsfahrt eines Bewohners mit dem Ehemann ist, eine Fahrt mit dem elektrischen Rollstuhl in die nähere Umgebung, oder einfach nur das Genießen des Sonnenscheins in trauter Zweisamkeit - hier darf sich jeder entfalten nach seinen Möglichkeiten und Wünschen.
Wohnen im Hause MARANATHA bedeutet also nicht die Aufgabe seiner Fähigkeiten und Freiheiten. Wie in einer großen Familie ein jeder zu einem guten Miteinander beiträgt, beteiligt sich hier jeder entsprechend seinen Fähigkeiten am guten Gelingen. Gleichzeitig darf sich hier jeder entsprechend seiner Persönlichkeit entfalten. Hierzu bietet die familienähnliche Einrichtungsstruktur die idealen Voraussetzungen. Isolation und Einsamkeit finden hier somit keine Grundlage.
Damit erfüllt das Haus MARANATHA alle Voraussetzungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI, § 28, Abs. 4) für eine aktivierende Pflege, die der Würde des Menschen gerecht wird.
Die Anforderungen an die stationäre Pflege sind vielfältig. Auf den folgenden Seiten werden die jeweiligen Inhalte näher beschrieben. Über die aufgeführten Stichworte werden Sie zu den jeweiligen Aufgabenbereichen geleitet
Soziale Bereiche des Lebens pflegen
Umgang mit Grenzsituationen des Lebens
Hauswirtschaftliche Leistungen