Die Wirklichkeit ist oft ganz anders
  Die Wirklichkeit      ist oft ganz anders

Wir denken nicht nur an uns

Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V.

Leistungsentgelt

Für die Festsetzung der Entgelte für pflegebedingten AufwandUnterkunft und Verpflegung gelten die Bestimmungen des SGB XI §§ 84 - 87 (Pflegeversicherungsgesetz)

 

Für die Ausbildungsumlage gelten die Bestimmungen der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO).

 

Für das Entgelt für betriebsnotwendige Investitionskosten gelten die Bestimmungen des § 75 Abs. 3 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 82 Abs. 4 SGB XI.

 

Die Entgelte für

 

Dauerpflege und Kurzzeitpflege,

 

werden stets mit den Kostenträgern Pflegekasse und Sozialhilfe festgelegt. 

 

Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ist nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz differenziert auszuweisen. Es wird einheitlich für alle Pflegegrade berechnet .

 

Das Entgelt für Investitionskosten wird auf Grundlage der Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger vereinbart.

 

Das Entgelt für die Ausbildungsumlage Baden-Württemberg wird mit der Entscheidung des Sozialministeriums jedes Jahr neu festgesetzt. 

 

Zur Feststellung des auf den individuellen Bedarf des Kunden zutreffenden Pflegegrades ist ein Bescheid der Pflegekasse vorzulegen.

 

Seit dem 01.01.2017 ist gesetzlich geregelt, dass Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 - 5 einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (eeE) zu leisten haben. Damit werden Härten für Pflegebedürftige entschärft. Es können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

 

Derzeit ist Bewegung in den Pflegebereich geraten, da immer mehr kostspielige Forderungen gestellt werden (Tariftreuegesetz, zusätzliche Untersuchungsauflagen, kostspielige Dokumentations- und Überwachungsaufgaben). 

 

Auf Bundesebene hat dies dazu geführt, dass Pflegebedürftige und/oder deren Angehörige seit 2022 zusätzlich entlastet werden. Die Pflegekasse übernimmt bei vollstationärer Versorgung zusätzlich vom pflegebedingten Aufwand und der Ausbildungsumlage

 

- im 1. Jahr 5 % 

- im 2. Jahr 25 %

- im 3. Jahr 45 % und 

- ab dem 4. Jahr 70 %.

 

Die hier zu errechnenden Beträge sind vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil abzuziehen.

 

Weitere Änderungen in Richtung der Erhöhung der Entlastungsbeträge sind vorgesehen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Pflegkasse und beachten Sie die Veröffentlichungen in den Medien.

Druckversion | Sitemap
Impressum Johannes Paetzold Bauernpfad 1 69434 Heddesbach Kontakt: Telefon: +49 6272 912060, E-Mail: johannes.paetzold@altenpflege-heute.com © Johannes Paetzold