Qualitätsprüfung MDK
Es ist keine Frage, dass ein großes öffentliches Interesse daran besteht, wie mit pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft umgegangen wird. Auf diesem Hintergrund sind die Qualitätskontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchaus verständlich und gerechtfertigt.
Über Sinn und Unsinn des Weges, auf dem dies geschieht, wurde und wird an anderer Stelle umfangreich diskutiert. Dass die Ergebnisse der Prüfungen nur eine relative Aussage über die Qualität zulassen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- die Anzahl der überprüften Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung ist nicht prozentual auf die Gesamtbewohner bezogen. Damit ist die Gewichtung in kleinen Einrichtungen gravierender als in großen Einrichtungen.
In unserem Hause werden derzeit 60 % aller Bewohner in die Prüfung einbezogen, in einem 100-Betten-Haus sind es dagegen nur 9 %.
- bis heute erfolgt die Bewertung vor allem über eine mehr oder weniger gut geführte Dokumentation. Entsprechen die Angaben einer Dokumentation dem Kriterienkatalog, wird regelmäßig eine gute Note bescheinigt.
- Die wirklichen Lebensverhältnisse von Pflegebedürftigen in einer Einrichtung treten durch die Überbewertung der Dokumentation zwangsläufig in den Hintergrund. Die Akteure sind wohl darum bemüht, eine objektivere Bewertung zu erreichen. Der Weg dorthin erweist sich jedoch als lang und mühsam.
Um aus dem aktuellen Transparenzbericht eine Entwicklung erkennen zu können, bleibt der Transparenzbericht des Vorjahres zu Vergleichszwecken erhalten. Da sich bei kleinen Einrichtungen bereits die Negativbewertung einer einzigen Frage deutlich auswirkt, können Sie die Gesamtnote erst dann richtig einschätzen, wenn Sie die abwertenden Positionen in den Unterfragengruppen betrachten.
Von der
EuPD Research Sustainable Management GmbH
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erhielt ich heute, am 10.07.2017 die folgende Mail.
„Hallo und sonnigen Tag aus Bonn,
Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme an der Qualifizierung „Gesunde Belegschaft“ in diesem ersten Jahr der zusätzlichen Möglichkeit in den Einstieg unserer „road of excellence“ auf dem Weg in ein nachhaltiges BGM im Mittelstand.
Ihr Unternehmen ist, nach Auswertung Ihres Bewerbungsbogens, qualifiziert ein Siegel für ein herausragendes betriebliches Gesundheitsmanagement zu erwerben.
Gratulation nochmals an dieser Stelle.
Auch hat ggf. mein Kollege einen ersten Kontakt aufgenommen, der allerdings seit Ende Juni 2017 nicht mehr im Hause tätig ist und ich wünsche mir nun die Kontaktaufnahme zu ALL unseren Bewerbern in diesem Jahr.
Das Jahr 2017 ist der Startschuss für die besondere Auszeichnung für den Klein- und Mittelstand in Deutschland und hebt herausragende Entwicklungen im Bereich der Gesundheitsförderung hervor.
Dieses Siegel können Sie für 12 Monate auf Ihrer Homepage extern im Rahmen einer Lizenzvereinbarung tragen.
Wir lassen Ihnen das Siegel unmittelbar nach Ankündigung an uns zukommen und verleihen dieses selbstredend, wenn es gewünscht ist, zusätzlich offiziell auf einem der nächsten Netzwerktreffen des CHN in Ihrer Nähe. Dies unterstützt in Aussenkommunikation über unsere Medienkanäle.
In der internen als auch in der externen Kommunikation zu Ihrem BGM/ BGF wirklich wertvoll!
Die ersten Siegelauszeichnungen hatten wir bereits in der vergangenen Woche in Bonn. Es war ein voller Erfolg und trifft auf großen Zuspruch.“
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Es freut mich, dass wir für wert erachtet wurden, diese Auszeichnung zu erhalten. Meine Antwort darauf ist diese:
"Sehr geehrte Frau P.,
es freut mich, dass unser Unternehmen sich für das Siegel „Gesunde Belegschaft“ qualifiziert hat.
Danke für die Gratulation.
Um unser Ziel einer niedrigen Ausfallquote im Pflegebereich zu erreichen war es nötig, mehr Personal zu beschäftigen, als durch die Kostenträger Pflegeversicherung und Sozialhilfe mit dem Pflegesatz finanziert wird. Dieses Mehrpersonal muss ich aus eigenen Mitteln finanzieren.
...
Mit freundlichem Gruß
Johannes Paetzold"
Die Abwertung in "Pflege und medizinische Versorgung" (Note 1,4) ergibt sich aus dem Umstand, dass die Wiederholungsschulung in 1. Hilfe bei den ausgewählten Mitarbeitern nicht in den letzten beiden Jahren stattfand. Dieser Mangel wird im Jahre 2015 ausgeräumt, indem wieder für ALLE Mitarbeiter die Wiederholungsschulung durchgeführt wird.
An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern, die zu diesem überzeugenden Ergebnis auch nach den, seit 2014 geltenden, neuen Prüfkriterien beigetragen haben.
Ich danke meinen Mitarbeitern, die durch ihre Arbeit zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Wir freuen uns, dass in diesem Jahr alle 64 Bewertungskriterien erfüllt werden konnten. Eine tägliche Wahlmöglichkeit beim Mittagsmenue, die bei der Bewohnerbefragung mit der Note 4,3 zu einer deutlichen Abwertung dieser Note (1,2) geführt hat, ist bei nur 17 Bewohnern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht gegeben.
Die Abwertung in der Unternote "Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung" (Note 1,3) ergibt sich aus dem Umstand, daß über Integrationsgespräche, vor allem ein Abschlußgespräch nach 6 Wochen kein entsprechendes Dokument angefertigt wurde. Bei den nach der Qualitätsprüfung neu aufgenommenen Bewohnern wurde ein solches Formular erstellt, so daß nun auch diesem Makel abgeholfen wurde.
Qualitätsprüfung Heimaufsicht
Unabhängig von der betriebsinternen Qualitätssicherung wird die Qualität unserer Arbeit durch die Behörden überprüft. Im Rahmen der Transparenzoffensive erhalten Sie hier Einblick in die Ergebnisse. Die behördlichen Qualitätsprüfungen erfolgen im Hause Maranatha seit 1994 stets unangemeldet, um die zum Prüfzeitpunkt vorliegenden Sachverhalte unverfälscht darstellen zu können.
Auch wenn ursprünglich lediglich die Veröffentlichung der Qualitätsberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorgesehen war, wird seit 2011 auf Initiative des Hauses Maranatha auch das Prüfungsergebnis der Heimaufsicht des Rhein-Neckar-Kreises offengelegt. Da es sich immer nur um Momentaufnahmen handeln kann, steht nach dem Gesetz der Einrichtung die Möglichkeit zu, zu den Berichten Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahmen werden selbstverständlich ebenfalls veröffentlicht.
Es gilt zu beachten, dass sich die Qualitätsprüfung der Heimaufsicht an optimalen Kriterien orientiert. Was nie gesagt wird ist, dass schon von Gesetz wegen diese optimalen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Im Gegenteil! Der Gesetzgeber verschlechtert von Jahr zu Jahr die Rahmenbedingungen der Pflege.
Hygieneprüfung Trinkwasser
Sauberes Trinkwasser ist eine der Voraussetzungen für die Gesundheit unserer Pflegebedürftigen. Die Gemeinde Heddesbach wird bis heute ausschließlich mit Trinkwasser aus heimischen Quellen versorgt. Das hat Auswirkungen auf die Qualität unseres Trinkwassers. In der Folge die Prüfberichte des Prüflabors der Uni Heidelberg