Heimentgelte
Der vereinbarte Zeitraum der bisherigen Pflegesätze ist zum 01.10.2013 ausgelaufen. Vom Hause Maranatha wurden die öffentlichen Kostenträger zu neuen Pflegesatzverhandlungen aufgefordert. Die Bewohner des Hauses wurden rechtzeitig über das Änderungsbegehren informiert, der Heimbeirat hat seine Stellungnahme abgegeben. Die Verhandlungen finden am 12.11.2013 statt.
Immer wieder taucht in der Öffentlichkeit die Frage auf, wie sich die Heimentgelte zusammensetzen. Dies ist meist verbunden mit dem Vorwurf, dass ein Heimplatz doch sehr teuer sei. Die Pflegesätze des Hauses Maranatha liegen im Mittelfeld aller im Umkreis von 15 km befindlichen Einrichtungen (40 stationäre Pflegeeinrichtungen). Das wird auch in Zukunft so bleiben.
Im Rahmen unserer Transparenzoffensive erfahren Sie an dieser Stelle, welche Kriterien einer Pflegesatzvereinbarung zu Grunde liegen und wie sich die Kosten zusammen setzen. Zunächst erhalten Sie Einblick in die beantragten neuen Heimentgelte. Nach Abschluss der Pflegesatzverhandlung werden die entsprechenden Ergebnisse an dieser Stelle veröffentlicht.
Erneut war es nicht möglich, den im SGB XI, § 84, Abs. 2, zugesagten Risikoausgleich zu realisieren. Außerdem konnten auch diesmal noch nicht die angestrebten Vergütungen für die Mitarbeiter realisiert werden. Hierzu bedarf es wohl noch weiterer Anläufe in der Zukunft. Immerhin wurden bis auf wenige €-Cent die angestrebten Mindestergebnisse erzielt.
Die neuen Vereinbarungen können ab sofort hier eingesehen werden.
Den Pflegeheimen wird in der Öffentlichkeit immer vorgeworfen, dass sie nicht bereit seien, für ausreichend Personal zu sorgen und damit eine menschenwürdige Versorgung der Pflegebedürftigen vernachlässigen. Wie Sie aus dem Vordruck der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI, Reiter "Personal prospektiv" entnehmen können, wird die Personalausstattung von den Kostenträgern festgelegt (rote Zahlen auf gelbem Hintergrund). Dementsprechend wird auch nur das "genehmigungsfähige" Personal in der Vergütung berücksichtigt.
Ausbildungsumlage
Im Jahre 2005 wurde vom Land Baden-Württemberg entschieden, ab 2006 eine Ausbildungsumlage zu erheben. Mit dieser Ausbildungsumlage sollen ausbildenden Betrieben teilweise Ausbildungskosten erstattet werden. Auch wenn die Sinnhaftigkeit einer solchen Umlage für ausbildende Betriebe fraglich ist, hat sie für nicht ausbildende Betriebe durchaus ihre Berechtigung.
Die Ausbildungsumlage ist ein Zusatzbetrag zum Heimentgelt, der in der Entgeltabrechnung gesondert ausgewiesen werden muss. Sie ist keine zusätzliche Einnahme der Pflegeeinrichtung, sondern muß als durchlaufender Posten zur Refinanzierung von Ausbildungsplätzen entsprechend dem vom Gesetzgeber festgelegten Schlüssel an den "Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg" (KVJS) abgeführt werden.
Auf Grund der Gesamteinnahmen erhalten ausbildende Betriebe im Nachhinein für jeden Auszubildenden eine Teilerstattung der Ausbildungskosten. Die Höhe der Ausbildungsumlage wird in jedem Jahr vom KVJS neu festgesetzt. Die aktuellen Tagessätze für das jeweilige Jahr entnehmen Sie bitte dem Ordner
Leistungsgrundlage-verträge