Betreutes Wohnen - wenn die Kasse stimmt


Hierbei handelt es sich um eine Mietwohnung. Bedenken Sie, dass diese Wohnform neu ist und hierfür in der Regel Neubauten geschaffen werden mit behindertengerechten Wohnungen. Stimmen Sie die Kosten unbedingt mit Ihrem Geldbeutel ab. Derzeit ist die Regelung über die Anwendbarkeit des Heimgesetzes noch nicht überall eindeutig geregelt. Ziehen Sie vorher Erkundigungen ein, z. B. beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde/Stadt. Dort hilft man Ihnen weiter.


Sie haben die Möglichkeit, kurzfristig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gegen zusätzliches Entgelt! Geht Ihr Hilfebedarf über die Geringfügigkeit hinaus, bedenken Sie bitte die Ausführungen über externe Hilfen in der häuslichen Umgebung.


Schließlich ist bei dieser Wohnform unter bestimmten Umständen ein Umzug ins Pflegeheim nicht ausgeschlossen. Treffen Sie also Vorsorge, wie es in einem solchen Falle weitergehen soll, damit Sie nicht von Fremden irgendwo hingebracht werden.