Wieviel Pflegepersonal wird von den öffentlichen Kostenträgern genehmigt?

 

Die Pflegesatzkommission geht in ihrer Kalkulation von einer pflegerisch verfügbaren Arbeitszeit von 1520 Stunden im Jahr für eine Vollzeitkraft aus. Diese Grundlage deckt sich mit meiner eigenen Berechnungsgrundlage, die ich hier angefügt habe.

Berechnung der Nettoarbeitszeit und der genehmigten Planstellen
Die Nettoarbeitszeit ist die zur konkreten Pflege verfügbare Arbeitszeit. Hier finden Sie die von den Kostenträgern finanzierte Personalausstattung auf der Grundlage der genehmigten Pflegezeiten.
Finanziertes Personal 2011.pdf
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