Finanzierte Pflegezeit

Für die Pflegestufe 0 wird die Personalbemessung vom Sozialhilfeträger festgelegt. Für die Pflegestufen 1 - 3 wird die Personalbemessung von den Pflegekassen  in einem sogenannten Korridor festgelegt. Aus diesen Korridoren ergeben sich die folgenden, willkürlich festgelegten genehmigungsfähigen Pflegezeiten für einen Pflegebedürftigen am Tag. Für

 

Pflegestufe 0 gilt 24 Minuten pro Tag

oder 1 Pflegekraft auf 10 Pflegebedürftige.

 

Pflegestufe 1 gilt 62,5 Minuten bis zu 80 Minuten pro Tag

oder 1 Pflegekraft für 3,12 - 4 Pflegebedürftige.

 

Pflegestufe 2 gilt 87,5 Minuten bis zu 112,5 Minuten pro Tag

oder 1 Pflegekraft für 2,22 - 2,86 Pflegebedürftige.

 

Pflegestufe 3 gilt 120 Minuten bis zu 152,5 Minuten pro Tag

oder 1 Pflegekraft für 1,64 - 2,08 Pflegebedürftige.



Aus den für das gesamte Jahr anfallenden Pflegezeiten wird die Personalausstattung errechnet, die von den Kostenträgern finanziert wird. Aus der folgenden Tabelle können Sie auf einen Blick entnehmen, wie die Pflegepersonalausstattung bei der unterschiedlichen Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen bemessen ist.

Pflege

stufe

Anzahl

Bew.

Minuten   

Tag max

Minuten   

Jahr max

Stunden  

Jahr Bew

Stunden

Jahr Ges

0 1 56 20.440 340,67 340,67
1 5 79,7 29.091 484,84 2.424,21
2 7 111,93 40.854,45 680,90 4.766,35
3 4 151,40 55.261,00 921,01 3.684,07
Summe 17       11.215,30

Die Kostenträger gehen davon aus, daß nicht immer alle Pflegeplätze belegt sind und kürzen daher die Pflegezeit um 3,5 % auf dann nur noch 10.823 Stunden. Auf Grundlage dieser Stunden wird das Pflegepersonal finanziert. Hierüber sprechen wir auf der Seite

 

Wieviel Pflegepersonal wird von den öffentlichen Kostenträgern genehmigt?


Auf dieser Grundlage ergibt sich im Jahre 2011 auf die Anzahl der Bewohner bezogen in der jeweiligen Pflegestufe eine genehmigte Pflegezeit von

Pflegestufe 0 bei 365 Berechnungstagen 152:04 Stunden
Pflegestufe 1 bei 2.294 Berechnungstagen 2.141:36 Stunden
Pflegestufe 2 bei 1.876 Berechnungstagen 3.720:44 Stunden
Pflegestufe 3 bei 1.404 Berechnungstagen 3.650:24 Stunden
                                                            Summe 9.664,66 Stunden

 

Hieraus ergibt sich eine finanzierte Pflegepersonalausstattung von 6,36 Planstellen.