Finanzierte Pflegezeit
Für die Pflegestufe 0 wird die Personalbemessung vom Sozialhilfeträger festgelegt. Für die Pflegestufen 1 - 3 wird die Personalbemessung von den Pflegekassen in einem sogenannten Korridor festgelegt. Aus diesen Korridoren ergeben sich die folgenden, willkürlich festgelegten genehmigungsfähigen Pflegezeiten für einen Pflegebedürftigen am Tag. Für
Pflegestufe 0 gilt 24 Minuten pro Tag
oder 1 Pflegekraft auf 10 Pflegebedürftige.
Pflegestufe 1 gilt 62,5 Minuten bis zu 80 Minuten pro Tag
oder 1 Pflegekraft für 3,12 - 4 Pflegebedürftige.
Pflegestufe 2 gilt 87,5 Minuten bis zu 112,5 Minuten pro Tag
oder 1 Pflegekraft für 2,22 - 2,86 Pflegebedürftige.
Pflegestufe 3 gilt 120 Minuten bis zu 152,5 Minuten pro Tag
oder 1 Pflegekraft für 1,64 - 2,08 Pflegebedürftige.
Aus den für das gesamte Jahr anfallenden Pflegezeiten wird die Personalausstattung errechnet, die von den Kostenträgern finanziert wird. Aus der folgenden Tabelle können Sie auf einen Blick entnehmen, wie die Pflegepersonalausstattung bei der unterschiedlichen Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen bemessen ist.
|
Pflege stufe |
Anzahl Bew. |
Minuten Tag max |
Minuten Jahr max |
Stunden Jahr Bew |
Stunden Jahr Ges |
| 0 | 1 | 56 | 20.440 | 340,67 | 340,67 |
| 1 | 5 | 79,7 | 29.091 | 484,84 | 2.424,21 |
| 2 | 7 | 111,93 | 40.854,45 | 680,90 | 4.766,35 |
| 3 | 4 | 151,40 | 55.261,00 | 921,01 | 3.684,07 |
| Summe | 17 | 11.215,30 |
Die Kostenträger gehen davon aus, daß nicht immer alle Pflegeplätze belegt sind und kürzen daher die Pflegezeit um 3,5 % auf dann nur noch 10.823 Stunden. Auf Grundlage dieser Stunden wird das Pflegepersonal finanziert. Hierüber sprechen wir auf der Seite
Wieviel Pflegepersonal wird von den öffentlichen Kostenträgern genehmigt?
Auf dieser Grundlage ergibt sich im Jahre 2011 auf die Anzahl der Bewohner bezogen in der jeweiligen Pflegestufe eine genehmigte Pflegezeit von
Pflegestufe 0 bei 365 Berechnungstagen 152:04 Stunden
Pflegestufe 1 bei 2.294 Berechnungstagen 2.141:36 Stunden
Pflegestufe 2 bei 1.876 Berechnungstagen 3.720:44 Stunden
Pflegestufe 3 bei 1.404 Berechnungstagen 3.650:24 Stunden
Summe 9.664,66 Stunden
Hieraus ergibt sich eine finanzierte Pflegepersonalausstattung von 6,36 Planstellen.
Die Wirklichkeit
ist oft ganz anders
