Leben in einem neuen Zuhause

Vorübergehend - auch Kurzzeitpflege genannt


Sie benötigen einmal Urlaub, eine Zeit der Erholung von der Pflege Ihres Angehörigen oder Sie müssen eine Kur antreten, sind krank geworden oder durch einen sonstigen Anlass verhindert?
 
Mehrmals im Jahr haben Sie Anspruch auf diese unterstützende Pflege. Bis zu 56 Tagen im Jahr erhalten sie umfangreiche Unterstützung von Ihrer Pflegekasse. Wir beraten Sie gern über Hilfen von Ihrer Pflegekasse.



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Dauerhaft - auch vollstationäre Pflege genannt, zumeist ein letztes Zuhause


Pflegerischer Hilfebedarf kann zu jeder Zeit erforderlich werden. Nicht nur, wenn wir in die Jahre gekommen sind.

 

Das Haus MARANATHA bietet Hilfen für fast jede Lebenslage an, die in den eigenen vier Wänden nicht mehr zu bewältigen ist oder mit der die Angehörigen überfordert werden. Der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und dem Träger der Sozialhilfe schließt alle Pflegestufen von geringfügigem Pflegebedarf (Pflegestufe 0) bis zur 24-Stunden-Versorgung (Pflegestufe 3) ein.

 

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Individuell - auf die besondere Situation des Betroffenen bezogen

 

Wer sein Leben noch in allen Bereichen selbst gestalten kann, ist nicht auf unsere Hilfe angewiesen. Geht das nicht mehr, sprechen wir von eingeschränkter Alltagskompetenz. Im Volksmund wird vor allem von Demenz gesprochen. Dabei hat die eingeschränkte Alltagskompetenz viele Gesichter. Oft wird für die Betroffenen ein spezieller Bereich geschaffen mit der Begründung, ihnen besondere Zuwendung und Hilfestellung zu ermöglichen. Bei nüchterner Betrachtung jedoch stellt dies eine Abgrenzung dar.

 

Hier geht das Haus MARANATHA den Weg der Integration und nicht der Abgrenzung. Und das mit Erfolg!

 

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