Leistungsgrundlage - Verträge
Ohne Regeln geht es nicht. Diese werden durch Verträge zu einer Arbeitsgrundlage sowohl im Zusammenspiel zwischen dem Leistungsanbieter, den Behörden und dem Leistungsempfänger. Damit Sie sich selbst davon überzeugen können, daß im Hause MARANATHA alles mit rechten Dingen zugeht, finden Sie auf dieser Seite alle entsprechenden vertraglichen Grundlagen für unsere Arbeit.
Der Wohn- und Betreuungsvertrag
- unsere Arbeitsgrundlage mit Ihnen -
Der Gesetzgeber schreibt vor, daß dem Kunden vor Abschluß eines Wohn- und Betreuungsvertrages vorvertragliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Unterschieden wird dabei in allgemeine vorvertragliche Informationen (§ 3 Abs. 2 WBVG) und konkrete vorvertragliche Informationen (§ 3 Abs. 3 WBVG).
Um Sie nicht mit einer unüberschaubaren Flut von Informationen zu überschütten, steht Ihnen der Wohn- und
Betreuungsvertrag in seiner vollständigen Fassung auf dieser Seite zum unentgeltlichen Download auf Ihren Rechner zur Verfügung. Sollten Sie noch Klärungsbedarf haben, setzen Sie sich bitte mit uns
in Verbindung. Wer selbst nicht über einen PC verfügt, erhält den Wohn- und Betreuungsvertrag selbstverständlich auf Anforderung mit der Post.
Der Versorgungsvertrag
Mit der Erweiterung der Einrichtung auf 17 Pflegeplätze wurde am 03.01.2003 ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und dem Träger der
Sozialhilfe geschlossen. Der Versorgungsvertrag stellt im Zusammenspiel mit weiteren Verträgen die Arbeitsgrundlage dar für das Miteinander von Kosten- und Leistungsträgern.
Leistungs- und Qualitätsvereinbarung
gem. § 80 a, SGB XI mit den unterzeichnenden Pflegekassen und dem Träger der Sozialhilfe vom 30.01.2003
Leistungsbeschreibung.01.pdf
PDF-Dokument [48.4 KB]
Vergütungsvereinbarung für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
(eingestreut) nach § 85, SGB XI
Pflegesatzvereinbarung 09.2011.pdf
PDF-Dokument [572.9 KB]
Vereinbarung über Vergütungszuschläge
für pflegeversicherte Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf gem. § 87 b, SGB XI
Vergütung § 87 b.pdf
PDF-Dokument [476.5 KB]
Vereinbarung für Ausbildungsumlage
gem. § 82 a, Abs. 2, SGB XI
Entgelt für Gebäudekosten
hier: Umstellung von DM auf €
Vergütungsvereinbarung Investition.pdf
PDF-Dokument [91.6 KB]
Rahmenvertrag für stationäre Pflege Baden-Württemberg
Der Rahmenvertrag für stationäre Pflege ist eine Vereinbarung zwischen den Kostenträgern (Pflegekassen und Träger der Sozialhilfe) auf der einen Seite und den Dachorganisationen der Leistungserbringer auf der anderen Seite. Ein solcher Rahmenvertrag kann von seinem Wesen her immer nur ein Kompromiss sein, in dem es Gewinner und Verlierer gibt. Dies ist dadurch bedingt, daß immer nur der kleinste gemeinsame Nenner zur Vertragsgrundlage wird.
Die Wirklichkeit
ist oft ganz anders
