Leistungsentgelt

Für die Festsetzung der Entgelte für pflegebedingten AufwandUnterkunft und Verpflegung gelten die Bestimmungen des SGB XI §§ 84 - 87 (Pflegeversicherungsgesetz) Für die Ausbildungsumlage gelten die Bestimmungen der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO). Für das Entgelt für betriebsnotwendige Investitionskosten gelten die Bestimmungen des SGB XI § 82 Abs. 3 - 5.

 

Die Entgelte für

 

Dauerpflege und Kurzzeitpflege,


in der Pflegesatzvereinbarung am 06.09.2011 festgelegt, gelten vom

 

01.10.2011 bis 31.12.2012

 

Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ist nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz differenziert auszuweisen. Die entsprechenden Beträge können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen.

 

Das Entgelt für Investitionskosten beträgt gemäß der Pflegesatzvereinbarung vom 09.07.1999 unverändert einheitlich € 13,30.

 

Das Entgelt für die Ausbildungsumlage Baden-Württemberg beträgt gemäß der Entscheidung des Sozialministeriums für das Jahr 2012 € 0,93 täglich.

 

Für pflegebedingten Aufwand wurden  in  Pflegestufe 3 € 74,07 pro Tag vereinbart. Stellt der MDK im Auftrag der Pflegekasse eine niedrigere Pflegestufe fest, reduziert sich das Entgelt entsprechend dieser Vereinbarung

 

in der Pflegestufe 2 um € 18,07 auf € 56,00 pro Tag,

in der Pflegestufe 1 um € 30,28 auf € 43,79 pro Tag,

in der Pflegestufe 0 um € 43,51 auf € 30,56 pro Tag.

 

Zur Feststellung der auf den individuellen Bedarf des Kunden zutreffenden Pflegestufe ist ein Bescheid der Pflegekasse vorzulegen.



 

Unsere aktuellen Pflegesätze

Pflegestufe Pflege € Unterk. € Verpfl. €

Invest

   €

Ausbild. € Tagessatz €
Stufe 0 30,56 10,89 8,90 13,30 0,93 64,58
Stufe 1 43,79 10,89 8,90 13,30 0,93 77,81
Stufe 2 56,00 10,89 8,90 13,30 0,93 90,02
Stufe 3 74,07 10,89 8,90 13,30 0,93 108,63
Stufe 3 Härtefall 84,43 10,89 8,90 13,30 0,93 118,45

 

Das Heimentgelt wird taggenau berechnet.

Die folgende Musterrechnung basiert auf 30 Berechnungstagen


Pflegestufe Tagessatz € Monat   € Pflegekasse € Eigenanteil €
Stufe 0 64,58 1.937,40 0,00 1.937,40
Stufe 1 77,81 2.334,30 1.023,00 1.311,30
Stufe 2 90,02 2.700,60 1.279,00 1.421,60
Stufe 3 108,63 3.258,90 1.550,00 1.708,90
Härtefall 3 118,45 3.553,50 1.918,00 1.635,50

 

Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten, Leistungen, staatlichen Förderungen und Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter +49 6272 912061 oder über unser Kontaktformular.