Die Qualität
Externe Qualitätskontrollen
Auch wenn es auf den ersten Blick eine gegen sich selbst gerichtete Forderung war, vertraten wir im Hause MARANATHA seit Bestehen des Hauses die Auffassung, daß externe Qualitätskontrollen nur dann hilfreich sind, wenn sie unangemeldet erfolgen. Bis 1993 erfolgten die Kontrollen der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises jedoch immer noch mit vorheriger Anmeldung. Erst im Jahre 1994 erfolgten die ersten unangemeldeten Kontrollen. Nach der aktuellen Gesetzeslage wurde diese Praxis des Rhein-Neckar-Kreises jetzt in ganz Baden-Württemberg angewandt.
Folgende externe Kontrollen werden durch staatliche Stellen oder in deren Auftrag im Haus MARANATHA regelmäßig durchgeführt
Heimaufsichtsbehörde
für den Bereich Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Soziale Betreuung, Heimmitwirkung, Hygiene, sächliche und technische Ausstattung
Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
für den Bereich Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Soziale Betreuung
Wirtschaftskontrolldienst (WKD)
für den Bereich Hygiene in der Speisenzubereitung
TÜV
für die Betriebssicherheit der Aufzugsanlage
Krankenkassen und Rentenversicherung
für den Bereich Sozialversicherung der Arbeitnehmer
Finanzamt
für den Bereich der Lohnsteuer und Betriebsprüfung
Bisher ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Kontrollen des MDK vorgeschrieben, der sog. Tranzparenzbericht. Es ist vom Gesetzgeber geplant, auch die Ergebnisse der Kontrollen der Heimaufsicht zu veröffentlichen. Das Haus MARANATHA hat sich im Interesse einer erhöhten Transparenz entschieden bereits im Jahre 2011 auch den Bericht der Heimaufsicht zu veröffentlichen. Wie im Transparenzbericht des MDK hat die Einrichtung auch beim Bericht der Heimaufsicht die Möglichkeit, zu den jeweiligen Ergebnissen Stellung zu nehmen. Sobald die entsprechenden Stellungnahmen abgegeben wurden, können Sie diese Berichte im Folgenden einsehen.
Die Wirklichkeit
ist oft ganz anders
