Die Qualität

Externe Qualitätskontrollen

 

Auch wenn es auf den ersten Blick eine gegen sich selbst gerichtete Forderung war, vertraten wir im Hause MARANATHA seit Bestehen des Hauses die Auffassung, daß externe Qualitätskontrollen nur dann hilfreich sind, wenn sie unangemeldet erfolgen. Bis 1993 erfolgten die Kontrollen der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises jedoch immer noch mit vorheriger Anmeldung. Erst im Jahre 1994 erfolgten die ersten unangemeldeten Kontrollen. Nach der aktuellen Gesetzeslage wurde diese Praxis des Rhein-Neckar-Kreises jetzt in ganz Baden-Württemberg angewandt.

 

Folgende externe Kontrollen werden durch staatliche Stellen oder in deren Auftrag im Haus MARANATHA regelmäßig durchgeführt

 

Heimaufsichtsbehörde

für den Bereich Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Soziale Betreuung, Heimmitwirkung, Hygiene, sächliche und technische Ausstattung

 

Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

für den Bereich Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Soziale Betreuung

 

Wirtschaftskontrolldienst (WKD)

für den Bereich Hygiene in der Speisenzubereitung

 

TÜV

für die Betriebssicherheit der Aufzugsanlage

 

Krankenkassen und Rentenversicherung

für den Bereich Sozialversicherung der Arbeitnehmer

 

Finanzamt

für den Bereich der Lohnsteuer und Betriebsprüfung

 

Bisher ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Kontrollen des MDK vorgeschrieben, der sog. Tranzparenzbericht. Es ist vom Gesetzgeber geplant, auch die Ergebnisse der Kontrollen der Heimaufsicht zu veröffentlichen. Das Haus MARANATHA hat sich im Interesse einer erhöhten Transparenz entschieden bereits im Jahre 2011 auch den Bericht der Heimaufsicht zu veröffentlichen. Wie im Transparenzbericht des MDK hat die Einrichtung auch beim Bericht der Heimaufsicht die Möglichkeit, zu den jeweiligen Ergebnissen Stellung zu nehmen. Sobald die entsprechenden Stellungnahmen abgegeben wurden, können Sie diese Berichte im Folgenden einsehen.