Der Datenschutz
In einer Zeit der Datenfluten wird es immer bedeutsamer, daß sensible Daten vor ungerechtfertigtem Zugriff geschützt werden.
In der papiergestützten Dokumentation liegen nach wie vor die Akten unter Verschluß und stehen nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung.
Elektronisch gespeicherte Daten stehen sowohl aktuell zur Bearbeitung als auch gespeichert auf Speichermedien zur Verfügung. Diese Daten sind ebenso zu schützen wie jene in der papiergestützten Dokumentation. Hierfür hat der Gesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz erlassen. Wer personenbezogene Daten sammelt und verwertet, hat dies in einem öffentlichen Verfahrensverzeichnis bekannt zu machen. In der Anlage können Sie somit in unser öffentliches Verfahrensverzeichnis Einblick nehmen.
Öffentliches Verfahrensverzeichnis.Date[...]
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Die Wirklichkeit
ist oft ganz anders
