Betreuung - die unterschätzte Notwendigkeit
Wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann
Wird ein Mensch pflegebedürftig, ist er sehr oft nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Eine Entscheidung, wer in einem solchen Fall
stellvertretend handeln soll, wird oft bis zum letzten Augenblick hinaus geschoben. Nicht selten führt dies dazu, daß
ein vom Gericht bestellter Betreuer
diese Aufgaben übernehmen muß. Um die Unsicherheiten, ob jemand Fremdes wirklich in Ihrem Sinne entscheiden kann, gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist es ratsam, sich bereits vor einer
eventuellen Pflegebedürftigkeit mit der Erstellung einer
Generalvollmacht über den Tod hinaus
zu befassen. Gerade Angehörige zählen zu den Vertrauenspersonen eines späteren Pflegebedürftigen und kennen seine Wünsche am Besten. Auch Gerichte ziehen eine Betreuung durch Angehörige der von
gesetzlichen Betreuern vor.
Besonders geschickt ist es, wenn bei gleicher Gelegenheit eine
Patientenverfügung
erstellt wird, in der die Handlungsabläufe für den Fall festgelegt werden, in dem der Betreffende nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kund zu tun.
Im Anhang finden sie das Muster einer Generalvollmacht mit Patientenverfügung.
Generalvollmacht und Patientenverfügung
Diese Generalvollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Zur endgültigen Absicherung wenden Sie sich an einen Notar Ihres Vertrauens.
Generalvollmacht.Patientenverfügung 201[...]
PDF-Dokument [70.8 KB]
Diese Generalvollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Zur endgültigen Absicherung wenden Sie sich an einen Notar Ihres Vertrauens.
Generalvollmacht.Patientenverfügung 201[...]
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Anregung einer gesetzlichen Betreuung
Eine gesetzliche Betreuung kann sowohl von Angehörigen, ehrenamtlichen Betreuern oder Berufsbetreuern wahrgenommen werden.
Anregung einer Betreuung 2011.pdf
PDF-Dokument [94.8 KB]
Eine gesetzliche Betreuung kann sowohl von Angehörigen, ehrenamtlichen Betreuern oder Berufsbetreuern wahrgenommen werden.
Anregung einer Betreuung 2011.pdf
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Die Wirklichkeit
ist oft ganz anders
